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Tanzschule Eichelmann

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADTV-Tanzschule Eichelmann GbR

Stand: 1. April 2023

Geschäftsführende Gesellschafter: Dirk Eichelmann und Marcus Eichelmann, Reilstraße. 59, 06114 Halle/Saale

 I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen (nachfolgend Teilnehmer genannt) und der ADTV-Tanzschule Eichelmann GbR (nachfolgend Tanzschule genannt) geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

II. Anmeldung / Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung zu den jeweiligen Tanzkursen, Tanzkreisen oder sonstigen tanzübergreifenden Kursen enthält die notwendigen Angaben zu deren Gegenstand, insbesondere die Leistungen der Tanzschule, Leistungszeiten und Kosten (nachfolgend Gebühren genannt).
  2. Die Anmeldung und Zahlung der Gebühren berechtigen zur Teilnahme an den jeweiligen Kursen oder Tanzkreisen. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung der Gebühren.
  3. Minderjährige haben die Anmeldung Tanzkursen, Tanzkreisen oder sonstigen tanzübergreifenden Kursen von dem gesetzlichen Vertreter genehmigen zu lassen, soweit der betreffende Kurs oder Tanzkreis nicht mit finanziellen Mitteln, die ihm zu diesem Zweck oder zur freiwilligen Verfügung überlassen worden sind, bewirkt wird. Mit der Entrichtung der Gebühren wird die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters angenommen.

III. Vertragsgegenstand

  1. Die Tanzschule verpflichtet sich zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Tanzunterrichts in den Tanzkursen und Tanzkreisen auf Grundlage des von dem Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverbandes e.V. (ADTV) vermittelten Welttanzprogrammes. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Durchführung gilt auch für tanzübergreifende Kursangebote der Tanzschule. Ein erfolgreicher Kurs setzt die pünktliche und regelmäßige Teilnahme des Teilnehmers voraus.
  2. Die Tanzschule ist bei der Gestaltung des Tanzunterrichts in tänzerischer und künstlerischer Hinsicht frei. Gleiches gilt für tanzübergreifende Kurse.
  3. Tanzunterricht wird in Kursen mit einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten oder einmal wöchentlich in Tanzkreisen fortlaufend mitgliedschaftlich durchgeführt.
  4. Die Unterrichtsstunde eines Tanzkurses, die der Tanzkreise und tanzübergreifenden Kursen dauern, wenn nicht anders im Anmeldeformular angegeben, 75 Minuten inkl. 10 Minuten Pause.
  5. An gesetzlichen Feiertagen und an Tagen, die keine Schultage in Sachsen-Anhalt sind, finden kein Tanzunterricht und tanzübergreifende Kurse statt.
  6. Die Tanzschule behält sich vor, einen Wechsel des Ortes, der Zeiten und des Tanzlehrers/der Tanzlehrerin vorzunehmen, Tanzkurse, Tanzkreise oder tanzübergreifende Kurse aus wichtigem Grund, insbesondere wegen unverschuldeter Verhinderung des Tanzlehrers/der Tanzlehrerin oder zu geringer Teilnehmerzahlen (bei Paartanzkursen ab unter 15 Paaren und allen anderen Kursen ab unter 20 Personen) zu verschieben, zusammenzulegen oder abzusagen. Die Tanzschule hat dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen zu berücksichtigen und diese rechtzeitig zu informieren. Soweit der Unterricht abgesagt wird oder Änderungen für die Teilnehmer unzumutbar sind, kann der Teilnehmer kündigen oder vom Vertrag zurücktreten.
  7. Für den Fall eines durch die Tanzschule zu verantwortenden Ausfalls eines Tanzkurses oder eines tanzübergreifenden Kurses oder einzelner Unterrichtsstunden solcher Kurse erfolgt ein Ausgleich durch zusätzlich angebotene Termine. Tanzkreismitglieder können zum Ausgleich am Unterricht eines anderen Tanzkreises teilnehmen.
  8. Wird die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs von 15 Paaren (bei Paartanzkursen) bzw. 20 Personen bei allen anderen Kursen nicht erreicht, ist die Tanzschule berechtigt, bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Soweit die Kursgebühr bereits bezahlt ist, wird diese unverzüglich an den Teilnehmer zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
  9. Sollte dem Teilnehmer die Teilnahme an den Tanzkurs , Tanzkreis, tanzübergreifenden Kurs oder einzelnen Stunden aus gesundheitlichen Gründen oder infolge einer Schwangerschaft oder sonstigen Gründen nicht oder nicht bis zum Ende möglich sein, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Gebühr. In einem solchen Fall kann der betreffende Unterricht- oder Kurs nach Wegfall des jeweiligen Grundes durch schnellstmögliche Inanspruchnahme eines entsprechenden Kurses oder Tanzkreises nachgeholt werden.
  10. Tanzkreisteilnehmer können verpasste Unterrichtseinheiten in einem anderen Tanzkreis in Abstimmung mit der Tanzschule nachholen.

IV. Mitgliedschaft in Tanzkreisen

  1. Die Mitgliedschaft in Tanzkreisen, auch Tanzfamilie Eichelmann genannt, kann für die Dauer von 12 Monaten oder 24 Monaten vereinbart werden.
  2. Wird die Mitgliedschaft, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde, nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert sich diese auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat zum letzten Tag des Folgemonates in Textform gekündigt werden.
  3. Im Falle einer Mitgliedschaft, die in der Zeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2022 begründet wurde, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 12 Monate, sofern das Tanzkreismitglied nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende den Vertrag in Textform kündigt.
  4. Im Falle einer Mitgliedschaft, die vor dem 01.03.2016 begründet wurde, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.08. eines jeden Jahres und muss in Textform gekündigt werden.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Die Anmelde- und Kursgebühren sind der aktuellen Gebührenliste zu entnehmen.
  2. Die Gebühren sind spätestens vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit zu entrichten.
  3. Für die Mitgliedschaft in einem Tanzkreis für die Dauer von 12 oder 24 Monaten, ist eine jährliche Gebühr zu entrichten. Diese ist zahlbar in 12 monatlichen Raten und jeweils fällig zum 1. des Monats.
  4. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise pro Person.
  5. Befindet sich ein Teilnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug und werden schriftliche Mahnungen der Tanzschule versendet, werden für jede einzelne Mahnung aufgrund des damit verbundenen Aufwandes 10,00 € Pauschalmahnkosten berechnet. Bei Rückbuchungen oder Rücklastschriften ist von dem Teilnehmer für den entstehenden Aufwand, ein pauschaler Betrag von 10,00 € zu zahlen. Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden geringer als die jeweilige Pauschale oder nicht erst entstanden ist.
  6. Tanzkreismitglieder, die die Kursgebühren über Lastschriftverfahren einziehen lassen, haben Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen zur Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages schriftlich mitzuteilen.
  7. Ein Gutschein ist beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem dieser ausgestellt wurde, drei Jahre gültig. Gutscheine sind vom Rücktausch ausgeschlossen.
  8. Die Tanzschule ist berechtigt die Gebühren für die Mitgliedschaft im Tanzkreis erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Betriebskosten oder Änderungen der Mehrwertsteuer nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen. Die Preisanpassung ist in Textform mitzuteilen.

VI. Kündigung

  1. Eine ordentliche Kündigung des Tanzkurses und tanzübergreifenden Kurses oder ein kostenfreier Rücktritt sind vor und während deren Laufzeit ausgeschlossen. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Tanzschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Nichtteilnahme am Kurs erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne § 314 BGB wird hiervon nicht berührt. Eine solche hat in Textform zu erfolgen.
  2. Tanzkreismitglieder können ihre Mitgliedschaft aus wichtigem Grund im Sinne § 314 BGB in Textform außerordentlich kündigen. Die Tanzschule kann in einem solchen Fall die Vorlage eines geeigneten Nachweises des Umstandes, der die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Mitgliedschaft bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bedingt, verlangen.
  3. Im Fall von Gebührenerhöhungen ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen, wenn die Erhöhung in keinem höheren prozentualen Verhältnis zu der Erhöhung des vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Gebührenerhöhung erfolgt.

VII. Haftung

  1. Die Ansprüche des Teilnehmers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Tanzschule nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus eigener Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tanzschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

VIII. Sonstiges

  1. Der Teilnehmer ist zur Meidung der Beschädigung des Tanzparketts verpflichtet, während des Tanzunterrichtes geeignete Schuhe zu tragen.
  2. Das Rauchen und der Verzehr mitgebrachter Getränke sowie Speisen von Teilnehmern sind in den Räumen der Tanzschule nicht gestattet.
  3. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, im Hause der Tanzschule sind nur mit Zustimmung der Tanzschule und der Teilnehmer, die auf diesen abgebildet werden sollen, gestattet.
  4. Die im Tanzunterricht erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte durch Unterricht oder Training entgeltlich oder unentgeltlich ist nicht gestattet.

IX. Datenspeicherung / Datenschutz

  1. Die Tanzschule verpflichtet sich, mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmer verantwortungsbewusst umzugehen. Die sich aus der Anmeldung sowie Teilnahme ergebenden personenbezogenen Daten (Name, Vorname, postalische Anschrift, E-Mail Adresse, Telefon, Telefax, Mobiltelefonnummer, Internetadresse) werden von daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Die Tanzschule wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes behandeln und ohne Einwilligung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden unverzüglich nach der Zweckerreichung ihrer Erhebung gelöscht, soweit nicht handels- oder steuerrechtliche Erfordernisse entgegenstehen.
  1. Der Teilnehmer hat das Recht, von der Tanzschule über den diesem betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Im Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verwendung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verwendung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

X. Schlussbestimmungen

  1. Die Tanzschule behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlich Rechtsprechung, Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, neuer organisatorischer Anforderungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderer gleichwertiger Gründen erforderlich ist und den Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligt.
    Änderungen der AGB werden dem Teilnehmer mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder durch Aushang in der Tanzschule mitgeteilt.
    Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe in Textform widerspricht. Im Fall des Widerspruchs steht der Tanzschule das Recht zu, das Vertragsverhältnis innerhalb von einem Monat nach Zugang des Widerspruchs zum Ende des nächsten Monats zu beenden. Auf diese Umstände sowie auf die geänderten Bedingungen der AGB wird die Tanzschule bei der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Die Änderungen werden hierbei hervorgehoben.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 XI. Widerrufsrecht

  1. Anmeldungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen, können von Ihnen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Anmeldung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die ADTV-Tanzschule Eichelmann GbR, Reilstraße. 59, 06114 Halle/Saale, Telefon: 0345 6848498, E-Mail: info(at)tanzschule-eichelmann.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  2. Im Fall des Widerrufes hat die Tanzschule Ihnen alle Zahlungen, die diese von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Zugangs des Widerrufs, zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwendet die Tanzschule dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.